Werbungskostenabzug von Prozesskosten zwecks nachehelichen Unterhalts
Prozesskosten, die getätigt werden, um einen höheren nachehelichen
Unterhalt zu erlangen, sind nicht als Werbungskosten absetzbar, wenn der
Unterhaltsverpflichtete für das Unterhaltsjahr noch keinen wirksamen Antrag auf
Abzug der Unterhaltszahlungen...