Abriss eines formaldehydbelasteten Einfamilienhauses als außergewöhnliche Belastungen
Der Abriss eines
formaldehydbelasteten Einfamilienhauses, das den zulässigen Grenzwert
geringfügig überschreitet, und der anschließende Neubau führen nicht zu
außergewöhnlichen Belastungen, wenn der Abriss nicht notwendig war, sondern die
Belastung...